Preise:
Tageskarte: 10,-- € Wochenkarte: 20,-- € Monatskarte: 30,-- €
Ausgabestellen:
Fischereiverein Wildeshausen e.V.
Bauernmarschweg 8
27793 Wildeshausen
Tel. 04431/74010
jeden Donnerstag zw. 18.00 und 20.00 Uhr
Grünes Warenhaus
Ahlhorner Str.3
27793 Wildeshausen
Online über hejfish
einmalige Registrierung erforderlich/Geschäftsbedingungen beachten!
https://www.hejfish.com/m/fischereiverein-wildeshausen-e-v-2067
Erforderliche Papiere zum Erwerb einer Gastkarte sind:
Ein gültiger Bundesfischereischein oder der Nachweis über die bestandene Fischerprüfung.
Weiterhin mitzuführen:
Gastkarte, Personalausweis, Maßband/Zollstock oder ähnliches,
Unterfangkescher, Betäubungsgerät, Hakenlöser, Messer, Kugelschreiber.
Müllbeutel, Fangliste.
Achtung:
In der Zeit vom 01.11. bis zum 31.01.
werden keine Gastkarten ausgegeben. Für die
Gewässer Lüerter Schlatt, Visbeker Aue, Katenbäke, Altonaer Mühlenbach und See Ahlhorn werden keine Gastkarten
ausgestellt.
Gewässer des Fischereiverein Wildeshausen: Die Westseite der Hunte von der
Denghauser Bäke bis zur Mündung der Katenbäke. Von der Katenbäke bis zur Aue Mündung beidseitig nebst den Nebengewässern Oberhalb(Altarm Bühren – Meyers Pott - Brinkmann – Thees – Rosengarten – Moormarsch. Unterhalb Bahndamm – Märchenwald – Schlengenhaus – Schaftrift - Aschenbeck – Autobahn - Strangmann, See und Teich Altona - Teich Busch).
Gesperrte Gewässer: Baggersee Ahlhorn, Aue, Katenbäke, Altonaer Mühlbach und der Burgbergsee einschließlich das an den Burgbergsee angrenzende Hunteufer!
Erlaubte Geräte: Zwei Handangeln. Vom 16. Mai bis 31. Okt. davon eine Rute als Raubfischangel mit totem Köderfisch oder Fischfetzen oder eine Spinn- bzw. 1 Flugangel.
Schonzeiten: Hecht und Zander: 01.Januar – 15.Mai; Salmoniden: 15.Oktober bis zum letzten Februartag; Äsche: 15.Oktober - 15.Mai; Karpfen: 01. November - 31.Januar; Lachs 15. Oktober - 15. März.
Tagesfang: 2 Karpfen; 4 Salmoniden; 1 Hecht oder 1 Zander!
Mindestmaße: Hecht - Zander – Lachs – Meerforelle 50 cm; Aal 45 cm; Rapfen 40 cm Karpfen - Quappe 35 cm; Forelle 28 cm; Schleie - Nase 30 cm; für alle anderen Arten gelten die gesetzlichen Mindestmaße.
Es dürfen keine Fische gehältert werden. Maßige dürfen nicht zurückgesetzt werden, sie sind nach dem Fang sofort waidgerecht zu töten! Eine sinnvolle Verwertung muß das oberste Gebot eines jeden Fischers sein! Ein Verkauf der gefangenen Fische ist verboten!
Jegliche Fischerei ist nur vom Ufer aus erlaubt. Bei Fischtreppen Und Aufstiegs- hilfen besteht ein Fischerei-Schutzgebiet von 50 m nach oberhalb und unterhalb. Von Staustufen und anderen Bauwerken darf nicht gefischt werden, eine Schutzzone von 20 m nach oberhalb und unterhalb ist einzuhalten!
Den Fischereiaufsehern sind die erforderlichen Ausweise auf Verlangen vorzuzeigen,
ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zuleisten. Größte Vorsicht beim Betreten
landwirtschaftlich genutzter Flächen. Uferbereiche dürfen weder befahren noch dürfen dort Fahrzeuge geparkt werden! Fahrzeuge nur an Wegen oder an markanten Plätzen abstellen(Denkt Bitte an landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite usw.)
Angelplätze sind sauber zu verlassen!